Bestimmte ein- und ausgehende Zahlungen sind nach § 67 AWV meldepflichtig.
Die Meldung erfolgt mittels eines Meldeformulars elektronisch bei der Bundesbank.
"Z 4" ist die Bezeichnung einer Meldeformular-Anlage.
Weitere Informationen zu den Zahlungsmeldungen finden Sie auch direkt bei der Bundesbank.
Inländische Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen und Privatpersonen müssen monatlich Zahlungen von mehr als 12.500 Euro oder Gegenwert, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten, melden.
Die Meldung erfolgt elektronisch über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) der Bundesbank.
Das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) ermöglicht es Meldepflichtigen, außenwirtschaftliche Zahlungs- und Bestandsmeldungen sicher und elektronisch an die Deutsche Bundesbank zu übermitteln. Das System bietet nicht nur einen Überblick über bereits erstellte Meldungen, sondern ermöglicht auch die Korrektur von bereits versendeten Meldungen.
Hier ein paar hilfreiche Links zu weiteren Informationen, direkt von der Bundesbank:
Informationen zum Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) der Bundesbank
Registrierung beim Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS) der Bundesbank
Login beim Allgemeinen Meldeportal Statistik (AMS) der Bundesbank
Ob Sie auch als Privatperson den Weg über das Meldeportal AMS nehmen sollten, oder nicht, hängt von der Häufigkeit Ihrer Zahlungsmeldungen ab.
Wollen Sie nur eine einzelne Meldung machen? - Dann können Sie sich die Anmeldung beim AMS sparen. Greifen Sie einfach zum Hörer und rufen Sie bei der Bundesbank an.
Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, ihre außenwirtschaftlichen Zahlungsmeldungen telefonisch zu melden.
Die Servicezeiten sind von Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr.
Die Rufnummer lautet 0800 1234 111 und ist kostenfrei, jedoch nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar.